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Klinikum Ludwigshafen gGmbH
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Das neue Patientenrechtegesetz

 

Ziel

Mit der Entscheidung des Bundestages vom 23. Mai 2012 wurde das Arzt/Pflege-Patienten-Verhältnis mit Wirkung zum 01. Januar 2013 erstmals vollständig geregelt. Alte und neue Rechte und Pflichten wurden in einem neu geschaffenen Kapitel "Behandlungsvertrag" im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengefasst.
Dazu zählen etwa das Aufklärungsgespräch und die Einsicht in die Patientenakte. Die Patienten erhalten eine deutlich bessere Grundlage als bisher, um ihre Rechte einzufordern. Das Verfahren bei Behandlungsfehlern wurde zugunsten der Patienten vereinfacht und die Dokumentationspflichten genauer geregelt.

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte

Teilnehmerzahl

10-20

Inhalte

Die neue Rechtslage wird erläutert und die Auswirkungen auf die Praxis aufgezeigt.

Referenten

Ute Coulmann

Ort

Zi. 419, SWH, Klinikum Ludwigshafen

Termine

09.09.2015

09:00 - 16:00 Uhr

 

Offen für externe Teilnehmer, Kosten: 140 Euro

Fortbildungszertifizierung Bezirksärztekammer Pfalz:    10 FP