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Unsere Maßnahmen zu Ihrem Schutz

28.02.2023


Auch wenn die meisten Regeln im Umgang mit Corona im öffentlichen Leben aufgehoben sind, müssen wir weiterhin mit Bedacht agieren und unsere Mitarbeiter*innen und unsere Patient*innen schützen.

Im folgenden finden Sie die aktuellen Zutrittsregelungen für das Klinikum Ludwigshafen:

Es besteht keine Masken- und Testpflicht.

Bei Corona-assoziierten Symptomen: Testung und FFP2-Maske oder MNS

Es besteht keine Masken- und Testpflicht.

Bei Corona-assoziierten Symptomen: FFP2-Maske oder MNS

Es besteht keine Masken- und Testpflicht.

Bei Corona-assoziierten Symptomen: FFP2-Maske oder MNS

Nachweis einer akuten Corona-Infektion: Betretungsverbot

Besucher müssen bei Betreten des Klinikums eine FFP2-Maske tragen. Eine Testpflicht besteht nicht.

Bei Corona-assoziierten Symptomen oder im Fall einer akuten Corona-Infektion darf das Klinikum nicht betreten werden.


Von Gruppenbesuchen wird abgeraten und nicht mehr als ein Besucher pro Tag empfohlen.

Es besteht keine Masken- und Testpflicht.

Bei Corona-assoziierten Symptomen: FFP2-Maske oder MNS

Nachweis einer akuten Corona-Infektion: Betretungsverbot

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Diese Maßnahmen sind notwendig, um das Klinikum Ludwigshafen weiterhin als einen vertrauensvollen Ort mit höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Sie betreiben zu können.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
infektionsschutz.de
Robert-Koch-Institut

Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis

Weitere Rufnummern

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

116 117

Unabhängige Patientenberatung:

0800 011 77 22

Bürgertelefon Bundesgesundheitsministerium:

030 346 465 100