Unsere Maßnahmen zu Ihrem Schutz
Auch wenn die meisten Regeln im Umgang mit Corona im öffentlichen Leben aufgehoben sind, müssen wir weiterhin mit Bedacht agieren und unsere Mitarbeiter*innen und unsere Patient*innen schützen.
Im folgenden finden Sie die aktuellen Zutrittsregelungen für das Klinikum Ludwigshafen:
Es besteht keine Masken- und Testpflicht.
Bei Corona-assoziierten Symptomen: Testung und FFP2-Maske oder MNS
Es besteht keine Masken- und Testpflicht.
Bei Corona-assoziierten Symptomen: FFP2-Maske oder MNS
Es besteht keine Masken- und Testpflicht.
Bei Corona-assoziierten Symptomen: FFP2-Maske oder MNS
Nachweis einer akuten Corona-Infektion: Betretungsverbot
Besucher müssen bei Betreten des Klinikums eine FFP2-Maske tragen. Eine Testpflicht besteht nicht.
Bei Corona-assoziierten Symptomen oder im Fall einer akuten Corona-Infektion darf das Klinikum nicht betreten werden.
Von Gruppenbesuchen wird abgeraten und nicht mehr als ein Besucher pro Tag empfohlen.
Es besteht keine Masken- und Testpflicht.
Bei Corona-assoziierten Symptomen: FFP2-Maske oder MNS
Nachweis einer akuten Corona-Infektion: Betretungsverbot
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Diese Maßnahmen sind notwendig, um das Klinikum Ludwigshafen weiterhin als einen vertrauensvollen Ort mit höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Sie betreiben zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
infektionsschutz.de
Robert-Koch-Institut
Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
Weitere Rufnummern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: |
116 117 |
---|---|
Unabhängige Patientenberatung: |
0800 011 77 22 |
Bürgertelefon Bundesgesundheitsministerium: |
030 346 465 100 |