Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum
Kernbereich der grundgesetzlich geschützten Würde und Freiheit des
Menschen.
Jeder Mensch entscheidet daher autonom darüber, wann er in welchem
Umfang behandelt wird. Das kann auch vorsorglich geschehen, oft im Wege
einer Patientenverfügung.
Leider gibt es bei Ärzten und Ärzt*innen und Pflegenden darüber noch immer viel
Unsicherheit. In diesem Tagesseminar geht es um die rechtliche
Einordnung dieser Urkunden, den Grad der Konkretisierung, welche Form
sie haben müssen und wie Angehörige über palliative ärztliche und
pflegerische Angebote informiert werden können.
Es wird aber auch darum gehen, wie der tatsächliche noch der mutmaßliche
Patientenwille festgestellt werden kann, wenn die Patientenverfügung
fehlt und wie ein menschenwürdiges Sterben auch im Krankenhaus möglich
wird.