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Klinikum lockert Testregelung

Geimpfte und Genesene ohne Schnelltest

07.05.2021


Wer einen vollständigen Impfschutz oder eine zurückliegende und beendete Covid-Infektion nachweisen kann, muss ab Montag, 10.05., am Klinikum Ludwigshafen keinen Schnelltest mehr durchführen lassen, um Zutritt zu dem Krankenhaus zu erhalten. Der Wegfall der Testpflicht gilt für alle ambulanten Patienten, sowie für zwingend notwendige Begleitpersonen, externe Dienstleister und Besucher. Das Klinikum folgt damit dem aktuellen Beschluss im Bundestag.

Ein vollständiger Impfschutz besteht, wenn eine Zweifachimpfung durchgeführt und der zweite Impftermin mindestens 14 Tage zurück liegt. Als Nachweis dient der Impfpass. Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind Personen, die nach einer durchgemachten Covid-Infektion genesen sind. Hier dient als Nachweis das Schreiben des Gesundheitsamts bzw. ein positives PCR-Testergebnis. Der positive PCR Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als 6 Monate sein. Liegt die Infektion länger als 6 Monate zurück, wird zusätzlich ein Nachweis über die durchgeführte einmalige Impfung (Boostimpfung) erforderlich. In allen Fällen muss die Person sich zudem ausweisen können. Bei genesenen Covid-Patienten oder vollständig Geimpften geht die aktuelle Studienlage davon aus, dass diese Personen kein relevantes Ansteckungsrisiko für ihre Mitmenschen mehr darstellen.

Die Lockerung für Geimpfte und Genesene gilt nicht für stationäre Patienten, die weiterhin während ihres Aufenthalts mittels PCR-Test regelmäßig getestet werden. Zudem hat am Klinikum die Maskenpflicht (OP-Masken oder FFP2, keine Alltagsmasken) für Alle uneingeschränkt Bestand, unabhängig von Impfstatus oder Genesungsstand. Auch das Besuchsverbot, mit Ausnahme von begründeten Fällen, gilt weiterhin.