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Multiprofessionelles Entlassmanagement

Seit Oktober 2017 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung (Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V).

Das bedeutet: Multiprofessionelle Teams aus all den Berufsgruppen im Krankenhaus, die beim jeweiligen Patienten für das Entlassmanagement benötigt werden (z.B. Ärzte, Pflege, Sozialdienst, Physiotherapeuten, Psychoonkologen), stellen noch während der Behandlung fest, ob und welche Unterstützung nach dem Krankenhausaufenthalt voraussichtlich benötigt wird. Damit sollen Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Feststellung eines neuen oder geänderten Versorgungsbedarfs schneller und zielgerichteter eingeleitet und der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig informiert werden.

Für die Durchführung des Entlassmanagements und die damit verbundene Informationsübermittlung ist die Einwilligung des Patienten notwendig. Aus diesem Grund werden Sie bei der Aufnahme zukünftig darüber informiert.

Ihren ersten Ansprechpartner (Zentrale Patientenaufnahme) erreichen Sie unter Tel.: 0621 503-22901