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Unsere Leistungen

Das Cochlea Implantat

Ein Cochlea-Implantat (CI) ist eine Innenohrhörprothese, welche hochgradig schwerhörigen und gehörlosen Menschen das Hören und insbesondere ein Sprachverstehen wieder ermöglichen kann. Diese Fähigkeiten bilden eine wesentliche Voraussetzung für soziale Kommunikation und Verständigung.

Bei Patient*innen mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Ertaubung liegt in aller Regel eine Störung der Sinneszellen in der Hörschnecke (lat. Cochlea) vor. Mithilfe eines Cochlea-Implantates ist, über einen operativ in die Hörschnecke eingebrachten Elektrodenträger, eine direkte Stimulation des Hörnervs möglich. Hierbei werden aufgenommene akustische Signale unserer Umgebung (Gespräche, Straßenverkehr, Musik, etc.) in elektrische Impulse umgewandelt. Diese Impulse vermitteln zunächst Höreindrücke, welche nach einer kurzen Eingewöhnungs- und Rehabilitationsphase in verständliches Hören münden.

Das Cochlea-Implantat besteht aus zwei Teilen, wobei zwischen einer externen und einer internen Komponente unterschieden wird. Die externe Komponente beinhaltet ein Mikrofonsystem zur Signalaufnahme und -weitergabe an den sog. Audioprozessor. In diesem werden ankommende akustische Signale entsprechend einer individuell anpassbaren Einstellung in elektrische Impulse umgewandelt und durch die Haut mittels Induktion an eine Sendespule (interne Komponente) weitergeleitet. Ein Magnet sorgt dafür, dass die Sendespule direkt über dem Implantatgehäuse fixiert wird und nicht verrutschen kann. Von diesem Implantatgehäuse führt ein Elektrodenträger zur Stimulation des Hörnervens in das Innenohr.

Mit freundlicher Genehmigung der Firma MED-EL (Innsbruck, Österreich)

Schematischer Aufbau eines Cochlea-Implantat-Systems:

  • Externe Komponenten: Audioprozessor mit integrierten Mikrofonen und Sendespule.
  • Interne Komponenten: Implantatgehäuse mit integrierter Empfangsspule und dem Elektrodenträger.

Falls eine CI-Versorgung in Betracht gezogen wird, werden in unserem CI-Zentrum weitere ambulante Untersuchungen durchgeführt. Zu diesen zählen spezielle Hörtests, die Funktionsüberprüfung von eventuell getragenen Hörgeräten, Gleichgewichtstests sowie eine Schichtaufnahme (CT) und eine Kernspintomographie (MRT) des Kopfes und der Innenohren. Bei medizinischer Indikation übernimmt sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenkasse in aller Regel die Kosten für alle Voruntersuchungen, die CI-Versorgung, die Operation sowie die lebenslange Nachsorge und Möglichkeit der logopädischen Betreuung in unserer Klinik.

Die stationäre Aufnahme erfolgt in der Regel einen Tag vor der Operation, um abschließende Fragen zu klären sowie die detaillierte Operationsaufklärung vorzunehmen. Am Folgetag wird die Operation durchgeführt.

Eine Besonderheit an unserer Klinik ist die Möglichkeit der frühen Anpassung („early fitting“). Das bedeutet, dass in aller Regel das Implantat bzw. der Sprachprozessor nach drei Tagen, also etwa am Tag der Entlassung aus der stationären Behandlung, aktiviert werden kann und somit die Patient*innen bereits sehr früh einen Höreindruck erhalten können. Die weitere Anpassung des Sprachprozessors erfolgt anschließend an zwei weiteren ambulanten Terminen, innerhalb einer Woche nach Entlassung aus der stationären Behandlung. In regelmäßigen Abständen folgen weitere Kontrollen der Einstellung des Prozessors und Überprüfung des Implantats. Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit unserem Team bei Fragen oder Problemen auch außerhalb der Routinekontrollen zur Verfügung.

CI-Hersteller (alphabetische Reihenfolge)

  • Advanced Bionics GmbH
  • Cochlear Ltd.
  • MED-EL GmbH