Anatomisch und funktionell gerechte Beseitigung der Fehlbildungsfolgen und damit die Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität (unter anderem Hören, Essen, Sprechen, soziale Teilhabe)
Vermeiden, frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Erkrankungen des Zahn-, Mund, Kiefer- und des Hals-, Nasen-, Ohrenbereiches
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen
Zeitnahe, der Altersentwicklung und den Lebensumständen der Patienten Rechnung tragende Behandlung bzw. Hinwirken auf eine solche Behandlung
Erleichterung der Inanspruchnahme der spezialisierten Behandlungseinrichtungen
Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den an der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen und den Betroffenen, den Angehörigen oder den gesetzlichen Vertretern.