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Informationsveranstaltung zu Pflegeversicherung und Patientenverfügung am Klinikum Ludwigshafen

17.10.2014


Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung der oder des Betroffenen. Was aber geschieht, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Unter dem Titel „Selbstbestimmt am Lebensabend“ referieren Diplom-Pflegewirt Thorsten Müller und Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck am Mittwoch, 29. Oktober 2014, um 18:30 Uhr im Großen Saal, SWH, Bremserstraße 79, Klinikum Ludwigshafen über elementare Fragen zu Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und zur Pflegeversicherung. Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Informationsveranstaltung behandelt das Thema „Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“ und gibt Antworten auf die Fragestellung „Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung und wie kann ich mich gegen eine falsche Einstufung wehren?“. Ergänzt werden die Vorträge durch eine Einführung von Prof. Dr. Michael Uppenkamp, Chefarzt der Medizinischen Klinik A am Klinikum Ludwigshafen, der über seine Erfahrungen als Onkologe und Palliativmediziner spricht.

Die Menschen in Deutschland werden immer älter und bleiben dabei statistisch gesehen auch immer länger gesund. Gleichwohl sterben die meisten heute nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in der Pflegestation eines Altenheims. Damit geht oft die Angst einher, dass man nicht mehr für sich selbst entscheiden oder Einfluss auf die medizinische Behandlung nehmen kann. Dabei spielt auch die finanzielle Situation und die Absicherung durch die gesetzliche Pflegeversicherung eine wichtige Rolle. Die Informationsveranstaltung gibt Interessierten die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Fragen and die Experten zu richten.